Antrag PV Anlage

Aus TippvomTibb
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Allgemeines

Um eine PV-Anlage (Energieerzeugungsanlage) mit dem Stromnetz zu verbinden, also immer dann wenn es sich nicht um einen Inselbetrieb handelt, bedarf es einer Genehmigung.

Die maximale Leistung der Anlage bestimmt dabei den Umfang der Informationen, die i.d.R. ueber die Formblaetter E1 bis E dem Netzbetreiber (nicht Energieversorger) zur Verfuegung zu stellen sind. Die Formblaetter sind in der Anlage (Anhang E ab Seite 87 Stand 11/2018) des Dokumentes "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)" beigefuegt. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (VDE FNN) gibt dazu weitere Auskuenfte.

Der Begriff des Normativen ist den Formularen von der VDE vorangestellt. Ob jetzt aber hier normativ als 'richtungsweisend' oder 'bindend' zu interpretieren ist, ist wohl nur dem Verfasser der Formulare klar. Genau wie die (falsche) Kommatrennung bei den Anschriftenfeldern.