Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
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Die neue § 14a EnWG-Regelung (gültig seit 01.01.2024) sorgt derzeit für viel Verwirrung. Ich versuche dir das sauber aufzudröseln:
1. Worum geht es bei § 14a EnWG?
§ 14a EnWG regelt die Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen. Dazu gehören steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie:
Wärmepumpen
Klimageräte
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Batteriespeicher (wenn sie als Verbraucher auftreten)
Ziel: Netzbetreiber dürfen diese Einrichtungen im Bedarfsfall (bei Netzengpässen) drosseln, wenn sie über eine Steuerbarkeit verfügen. Als Ausgleich gibt es reduzierte Netzentgelte.
2. Unterscheidung: Erzeugungsanlagen vs. Verbrauchseinrichtungen
Dein Fox ESS H3-Pro ist ein Wechselrichter für eine Photovoltaikanlage, primär Erzeugung.
Dein Batteriespeicher (20 kWh) ist zwar auch ein Verbraucher (beim Laden), zählt aber im Rechtskontext meist nicht zu den "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG", sondern wird als Teil der Erzeugungsanlage betrachtet.
Wichtig: § 14a EnWG richtet sich nicht an Erzeugungsanlagen (PV, Wind, BHKW etc.), sondern an steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die zusätzlich am Netz hängen.
3. Warum dein System nicht § 14a-pflichtig ist
Dein 15 kW PV-Wechselrichter fällt nicht unter § 14a EnWG, sondern unter die Regeln für EEG-Einspeiser (z. B. § 9 EEG: Einspeisemanagement, 70%-Regel alt/0%-Regel neu, Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber).
Dein Batteriespeicher gilt im Zusammenhang mit dem PV-System als Anlagenteil und nicht als separate steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von § 14a.
Eine Steuerbarkeit nach § 14a ist nur vorgeschrieben, wenn du z. B. eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen separaten Batteriespeicher, der unabhängig vom PV-System am Netz hängt, anmeldest.
4. Steuerbarkeit nach EEG vs. § 14a EnWG
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz): Dein Netzbetreiber darf deine PV-Anlage bei Netzengpässen herunterregeln (Fernsteuerbarkeit durch Rundsteuerempfänger oder Smart Meter Gateway). Das ist seit Jahren Pflicht für PV-Anlagen > 25 kWp (bei dir 15 kWp reicht die Möglichkeit der statischen 70%-Begrenzung – wenn nicht schon aufgehoben).
§ 14a EnWG: Betrifft nur Verbrauchseinrichtungen – hier musst du nichts machen, weil deine PV+Speicher-Kombi als Erzeugungsanlage gilt.
✅ Kurzantwort: Du benötigst keine Steuerbarkeit nach § 14a EnWG, weil dein Fox ESS H3-Pro mit 15 kW PV + 20 kWh Speicher eine Erzeugungsanlage nach EEG ist – § 14a EnWG betrifft nur steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe, Wallbox etc.), nicht PV-Anlagen mit Speicher.